Wichtige Dokumente

die im Trauerfall benötigt werden

Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein

bei Ledigen

  • Geburtsurkunde

bei Verheirateten

  • Geburtsurkunde, wenn möglich von beiden Ehepartnern
  • Heiratsurkunde bzw. Familienbuch
  • Beglaubigte Ablichtung vom Familienbuch bei Ehen
    nach 1958 (alte Bundesländer) oder 3.10.1990 (neue Bundesländer)

bei Geschiedenen

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil

bei Verwitweten

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

außerdem werden benötigt

  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. Rentennummern (Alters-, Hinterbliebenen- oder Unfallrente)
  • für Vorschußzahlungen BLZ und Konto-Nr. (bei Witwen oder Witwer)
  • ggf. Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein)
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Grabdokumente

Formalitäten

an was Sie denken sollten

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.

Bei einem Sterbefall im Haus

  • stellt der Arzt (Haus- oder Notarzt) die Todesbescheinigung aus.
    Der Personalausweis des Verstorbenen wird dazu benötigt. Danach informieren
    Sie uns, wann die Hausabholung vorgenommen werden soll.
    Selbstverständlich dürfen Sie, wenn gewünscht, ihren lieben Verstorbenen auch noch daheim behalten (in Absprache mit uns).

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung

  • genügt es, wenn Sie uns verständigen. Wir kümmern uns um die Todesbescheinigung und holen den Verstorbenen ab.

Bei einem Unfalltod

  • Wenn sich wegen eines Unfalltodes, eines Freitodes oder eines Verbrechens die Polizei eingeschaltet hat, genügt es, wenn Sie uns verständigen. Alle, in solchem Fall zusätzlichen Formalitäten erledigen wir für Sie.

Die folgenden Aufgaben nehmen wir den Angehörigen auf deren Wunsch gerne ab:

einen Auszug aus unserem Leistungsangebot finden Sie hier.

Diese Schritte sind den Angehörigen vorbehalten:

  • Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
  • weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Wohnung kündigen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung potentieller Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters